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   BVerwG, 15.09.1978 - IV C 36.76   

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BVerwG, 15.09.1978 - IV C 36.76 (https://dejure.org/1978,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1978 - IV C 36.76 (https://dejure.org/1978,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1978 - IV C 36.76 (https://dejure.org/1978,1384)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenspaltung für Teillängen ["Querspaltung"]; Abschnittsbildung; Bildung einer Erschließungseinheit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungseinheit - Straße - Kostenspaltung - Einbeziehung aller Grundstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1979, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Innerhalb einer Erschließungseinheit darf nicht eine mit allen Einrichtungen fertiggestellte einzelne Straße im Wege der Kostenspaltung - unter Einbeziehung aller Grundstücke im Gebiet der Erschließungseinheit - abgerechnet werden (wie Urteil des Senats vom 15. September 1978 - BVerwG IV C 50.76 - BVerwGE 56, 238 ).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 50.76 unter Aufgabe seiner früheren Auffassung entschieden, daß eine mit allen Einrichtungen fertiggestellte Teillänge einer Straße nicht im Wege der Kostenspaltung - unter Einbeziehung aller von der gesamten Straße erschlossenen Grundstücke - ("Querspaltung") abgerechnet werden darf.

    Die Unzulässigkeit der sogenannten "Querspaltung" wird im Urteil BVerwG 4 C 50.76 ua wie folgt begründet:.

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Eine Kombination von "Kostenspaltung" im Sinne von § 127 Abs. 3 BBauG und Bildung einer Erschließungseinheit im Sinne des § 130 Abs. 2 BBauG würde außerdem nicht nur das System des Erschließungsbeitragsrechts in seiner Transparenz (vgl. zur Transparenz auch das Urteil des Senats vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 [71]) beeinträchtigen, sondern auch zu einer - übrigens mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbundenen - unerwünschten Mehrheit von Heranziehungsverfahren zu Lasten der Eigentümer der von der Gesamtheit der Anlagen erschlossenen Grundstücke je nach Fertigstellung der einzelnen Straßen führen.
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Dieser Vorteil besteht in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Die Kostenspaltung dient einer frühzeitigen Finanzierung der von § 127 Abs. 3 BBauG erfaßten Teilmaßnahmen, wie Grunderwerb, Freilegung, Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Entwässerung etc. Ferner ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß eine Gemeinde die Darlehnszinsen, die für den Straßenausbau bis zum Zeitpunkt der Heranziehung entstanden sind, als beitragsfähigen Aufwand behandeln darf (Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Eine Abschnittsbildung darf sich aber nicht nach der - mehr oder weniger zufälligen - Ausbaulänge einer Straße richten; Abschnitte im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG sind vielmehr nur solche Straßen-Teillängen, die durch erkennbare Markierungen - etwa einmündende Straßen - begrenzt sind (vgl. Urteil des Senats vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - ZMR 1968, 277 und stRspr).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß die einheitliche Planung und Ausführung von Straßen zwar keine Voraussetzung für die Bildung einer Erschließungseinheit, aber dennoch ein wichtiges Indiz für die Rechtmäßigkeit der Bildung einer solchen Einheit sei (vgl. Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - BVerwGE 34, 15 [17] und gleichlautend Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 5 S. 1 [2], ferner Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25/26]).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 12.70

    Abrechnung des Teils einer Erschließungsanlage im Wege der Kostenspaltung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Gegen diese Urteile hat die Beklagte die vom Verwaltungsgerichtshof wegen Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1971 - BVerwG IV C 12.70 - zugelassenen Revisionen eingelegt, die durch Beschluß vom 28. Mai 1976 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind.
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67

    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß die einheitliche Planung und Ausführung von Straßen zwar keine Voraussetzung für die Bildung einer Erschließungseinheit, aber dennoch ein wichtiges Indiz für die Rechtmäßigkeit der Bildung einer solchen Einheit sei (vgl. Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - BVerwGE 34, 15 [17] und gleichlautend Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 5 S. 1 [2], ferner Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25/26]).
  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 108.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76
    Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß die einheitliche Planung und Ausführung von Straßen zwar keine Voraussetzung für die Bildung einer Erschließungseinheit, aber dennoch ein wichtiges Indiz für die Rechtmäßigkeit der Bildung einer solchen Einheit sei (vgl. Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - BVerwGE 34, 15 [17] und gleichlautend Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 108.67 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 5 S. 1 [2], ferner Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25/26]).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 21 U 54/09

    Schadensersatzverpflichtung eines Ingenieurbüros wegen mangelhafter Erbringung

    Zu den ersatzfähigen Folgeschäden zählen die von der Klägerin aufgewandten Gutachterkosten zur Feststellung der eingetretenen Mangelfolgeschäden (vgl. dazu BGH BauR 2002, 86, 87; 1979, 51, 52 f.).
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